Die Vermietung von Tauchausrüstung
Selbstverständlich können Sie bei uns auch Tauchausrüstung mieten. Wir halten Halbtrockenanzüge (6,5 mm), Überziehwesten sowie Handschuhe und Füßlinge in vielen Größen bereit. Außerdem Tarierjackets und Atemregler (selbstverständlich kaltwassertauglich) mit Inflatorschlauch und Finimeter oder Instrumentenkonsole. Wir vermieten 10, 12, und 15 ltr. Tauchgeräte mit 1 und 2 Ausgängen.
Wenn Sie Ausrüstung mieten wollen legen Sie uns bitte Ihr Tauchzertifikat, Ihr Logbuch sowie ein gültiges ärztliches Attest vor.
Bitte reservieren Sie Ihre Ausrüstung rechtzeitig. Besonders im Sommer kommt es gelegentlich zu Engpässen. Geben Sie bei der Reservierung möglichst ihre Größe an. Falls Sie diese nicht kennen, sollten Sie vor der Reservierung bei uns vorbei kommen.
Eine Reservierung muß in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Es gilt folgende Regelung:
1 Tag:
Abholung ab 9.30 Uhr, Rückgabe spätestens um 18.00 Uhr
am selben Tag oder Abholung 18.00 Uhr und Rückgabe um
18.00 Uhr (oder 9.30 – 9.30)
2 Tage:
Abholung ab 9.30 Uhr, Rückgabe spätestens um 18.00 Uhr
am nächsten Tag.
Wochenende:
Abholung freitags ab 15.00 Uhr, Rückgabe spätestens am
Montags 16.30 Uhr. Bei Abholung samstags ab 12.00
Uhr werden 2 Tage berechnet.
Woche:
1 Woche bedeutet: Abholung an einem Tag ab 10.00 Uhr
und Rückgabe am selben Wochentag der darauf folgenden
Woche bis spätestens 18.00 Uhr. Bei 2 oder mehr Wochen
wird analog verfahren.
Für den Mietpreis ist allein die Mietdauer entscheidend, nicht ob oder wie häufig die Ausrüstung genutzt wird. Der Mietpreis wird bei Abholung der Ausrüstung fällig. Wird die Ausrüstung verspätet zurückgegeben wird pro Tag der Tagespreis nachberechnet. Werden Ausrüstungsgegenstände verschmutzt zurückgegeben, berechnen wir 15.- € pro Teil für den Reinigungsaufwand. Es gelten unsere AGB für Mietausrüstung.
Mietpreisliste
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Tauchausrüstungen und Wassersportequipment
1. Vermieter
Vermieter der Tauchausrüstungen ist das Aquamarin Tauchcenter in Mössingen, Inhaber Bernd Mesick, Ludwigstraße14, 72116 Mössingen, im Folgenden Vermieter genannt.
2. Mieter
Mieter ist diejenige Person, die sich vom Vermieter Ausrüstungsgegenstände mietet.
3. Überlassung der Mietausrüstung
Der Vermieter überlässt dem Mieter kostenpflichtig Tauchausrüstung über einen zuvor zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbarten Zeitraum. Zeitraum der Nutzung, Ausrüstungsgegenstände und Mietpreis werden schriftlich auf dem Mietvertrag vermerkt.
3. Überlassung der Mietausrüstung
Der Vermieter überlässt dem Mieter kostenpflichtig Tauchausrüstung über einen zuvor zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbarten Zeitraum. Zeitraum der Nutzung, Ausrüstungsgegenstände und Mietpreis werden schriftlich auf dem Mietvertrag vermerkt.
4. Beginn des Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis beginnt mit der Unterschrift des Mieters unter dem Mietvertrag bzw. mit einer schriftlichen (z.B. eMail) Erklärung des Mietwunsches.
5. Nachweispflicht
Für die Miete von tauchspezifischem Equipment wie Pressluftflaschen, Atemreglern, Tarierjackets und Trockentauchanzüge, muss der Mieter nachweisen, dass er über eine entsprechende Qualifikation und gültige Zertifikate verfügt. Personen, welche keine Qualifikation oder Berechtigung nachweisen können, sind zum Mieten des entsprechenden Equipments nicht berechtigt. Mit seiner Unterschrift auf dem Verleihformular bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner Angaben zu Qualifikation, Ausbildung und Kenntnis im Umgang mit Tauchausrüstung.
6. Mietdauer
Das Mietdatum und die Mietdauer werden vor Beginn des Mietverhältnisses festgelegt. Bei verspäteter Rückgabe der Mietausrüstung hat der Mieter sämtliche Kosten, die der verlängerten Mietdauer entsprechen, zu tragen und bei Rückgabe der Mietausrüstung an den Vermieter zu entrichten. Sollte dem Vermieter durch eine verspätete Rückgabe ein Schaden entstehen, kann der Mieter auch für das Verlustgeschäft zur Rechenschaft gezogen werden. Falls der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses wünscht, kann diese durch Zustimmung durch den Vermieter erfolgen. Die entsprechenden zusätzlichen Kosten sind bei Rückgabe der Leihausrüstung an den Vermieter zu entrichten.
7. Mietgebühren
Entscheidend für die Höhe des Mietpreises ist ausschließlich die vereinbarte Mietdauer – nicht ob bzw. wie oft die Ausrüstung tatsächlich genutzt wird. Die aktuelle Preisliste für Ausrüstungsvermietung ist im Geschäft des Vermieters erhältlich und steht außerdem zum Download auf dessen Website zur Verfügung. Der Mietpreis ist grundsätzlich zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Für Mietausrüstung, welche reserviert aber nicht in Anspruch (abgeholt) genommen wird, wird der Mietpreis fällig, wenn die Reservierung nicht spätestens 1 Tag vor Mietbeginn storniert wird.
8. Verpflichtungen
Der Vermieter verpflichtet sich, die Ausrüstungsgegenstände, die vermietet werden, in sauberem, einwandfreiem Zustand und in voller Funktionstüchtigkeit an den Mieter zu übergeben und ihn über eventuelle Besonderheiten der Ausrüstung zu informieren. Der Mieter ist dazu verpflichtet, zu Beginn des Mietverhältnisses die geliehene Ausrüstung auf Funktionstüchtigkeit und Sauberkeit zu überprüfen und eventuelle Mängel dem Vermieter umgehend aufzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Mieter verpflichtet sich außerdem zur ordnungsgemäßen Nutzung und Pflege der Ausrüstung. Eventuell notwendige Reparaturen an Ausrüstungsgegenständen dürfen nur von Fachleuten vorgenommen werden. Die Befüllung von Pressluftflaschen darf nur durch qualifiziertes Personal an anerkannten Füllstationen vorgenommen werden. Der Mieter hat stets sicherzustellen, dass die Behandlung des Equipments durch Dritte professionell erfolgt. Die Rückgabe der Ausrüstung hat in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen. Über eventuelle Schäden an Ausrüstungsgegenständen ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Gleiches gilt für verlorene Ausrüstungsgegenstände. Die Mietausrüstung darf ausschließlich vom Mieter genutzt werden; Weiterverleih oder Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet und begründet weitergehende Forderungen des Vermieters.
9. Haftung
Durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag erklärt sich der Mieter mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters einverstanden. Außerdem bestätigt der Mieter mit seiner Unterschrift den einwandfreien Zustand und die Vollständigkeit der Leihausrüstung sowie die Kenntnis darüber, dass die Nutzung der Mietausrüstung auf eigene Gefahr erfolgt. Für jegliche Schäden an den Mietgegenständen – beispielsweise durch unsachgemäße Behandlung – bzw. für deren Verlust (auch bei Diebstahl) oder Verschmutzung haftet ausschließlich der Mieter. Der Vermieter kann dem Mieter Beschädigung, Verlust oder Reinigungskosten für verschmutzte Ausrüstungsgegenstände in Rechnung stellen. Die Reinigungskosten für verschmutzt zurückgegebene Ausrüstungsgegenstände betragen grundsätzlich 15,00 Euro pro Ausrüstungsgegenstand. Pressluftflaschen, welche mit feuchter oder öliger Luft bzw. ohne Restdruck zurückgegeben werden, müssen aufwendig gereinigt werden. Die Kosten hierfür betragen 50,00 Euro pro Flasche.
10. Versicherung
Die Mietausrüstung ist durch den Vermieter nicht versichert, es steht dem Mieter aber frei, selbst eine Versicherung für das Mietequipment abzuschließen.
11. Eigentumsvorbehalt
Der Mieter ist zur Nutzung der Mietausrüstung ausschließlich und nur während des vereinbarten Mietzeitraums berechtigt. Während der gesamten Mietdauer bleibt die Mietausrüstung uneingeschränktes Eigentum des Vermieters. Eine Veräußerung der Ausrüstungsgegenstände ist untersagt.
12. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen zum Mietvertrag bedürfen grundsätzlich der Schriftform und der Unterschrift beider Vertragspartner.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Vertragsabschluss und Übergabe der Leihausrüstung sind jeweils und ausschließlich die Geschäftsräume des Vermieters Ludwigstraße 14, 72116 Mössingen. Gerichtsstand für eventuelle Rechtsstreitigkeiten ist Hauptsitz des Unternehmens.
Stand 01/2021